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Fassungsvergleich zu Europäische Zahlungsunion××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Zahlungsunion 1
Art. 30neu
in Kraft ab 24.03.1957 · idF BGBl. Nr. 224/1957 Art. 30↗RIS↗
Artikel 30
ÄNDERUNG VON BESTIMMUNGEN
a) Artikel 11 und Artikel 26 lit. a können durch Beschluß der Organisation geändert werden.
b) Artikel 10 kann mit Ausnahme der lit. a und b von der Organisation im Einvernehmen mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika durch einen Beschluß geändert werden.