Änderungen zwischen den Fassungen
Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge samt Unterzeichnungsprotokoll
1§ 0↗RIS↗
Art. 30neu
Artikel 30
Um das Zollverfahren zu beschleunigen, werden sich benachbarte Vertragsparteien bemühen, ihre Zollämter zusammenzulegen und deren Amtsstunden anzugleichen.