Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge samt Unterzeichnungsprotokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr gewerblicher Straßenfahrzeuge samt Unterzeichnungsprotokoll 1
Art. 30neu
in Kraft ab 08.04.1959 · idF BGBl. Nr. 20/1958 Art. 30↗RIS↗
Artikel 30
Um das Zollverfahren zu beschleunigen, werden sich benachbarte Vertragsparteien bemühen, ihre Zollämter zusammenzulegen und deren Amtsstunden anzugleichen.