Rechtstracker.at
Norm
Fassungen
BGBl
Judikatur
Fassungsvergleich zu
Internationales Institut für Kältetechnik
×
alle §§
Art. 30
×
‹
›
Änderungen zwischen den Fassungen
▾
Internationales Institut für Kältetechnik
alle schließen
1
§ 0↗
RIS↗
▾
Art. 30
neu
in Kraft ab 22.12.1959 · idF
BGBl. Nr. 110/1961
Art. 30↗
RIS↗
ARTIKEL XXX.
Offizielle Sprachen.
Die offiziellen Sprachen des Instituts sind Englisch und Französisch.