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Fassungsvergleich zu Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs 1
Art. 30neu
in Kraft ab 14.12.2005 · idF BGBl. III Nr. 219/2005 Art. 30↗RIS↗
TEIL XI: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 30
Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Übereinkommen sind nicht zulässig.