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Fassungsvergleich zu Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 1
Art. 30neu
in Kraft ab 02.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 98/2006 Art. 30↗RIS↗
Artikel 30 – Vorbehalte
Vorbehalte zu diesem Vertrag sind nicht zulässig.