Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der EU, EURATOM und ihren Mitgliedstaaten – Armenien
1§ 0↗RIS↗
Art. 300neu
KAPITEL 11
STAATSEIGENE UNTERNEHMEN
ARTIKEL 300
Übertragene Befugnisse