Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 304neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 304↗RIS↗
Artikel 304.
Österreich verpflichtet sich zur Anerkennung der Donauordnung, die durch eine Tagung der von den alliierten und assoziierten Mächten bestimmten Mächte festgesetzt wird; diese Tagung, bei der Vertreter Österreichs zugegen sein dürfen, tritt binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrages zusammen.