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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 307neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 307↗RIS↗
UNTERABSCHNITT 4
GESCHMACKSMUSTER
ARTIKEL 307
Internationale Übereinkünfte
Die Vertragsparteien halten die Genfer Akte von 1999 des Haager Abkommens über die internationale Eintragung gewerblicher Muster und Modelle ein.