Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 31neu
Artikel 31 - Das Recht auf Wohnung
1.
den Zugang zu Wohnraum mit ausreichendem Standard zu fördern;
2.
der Obdachlosigkeit vorzubeugen und sie mit dem Ziel der schrittweisen Beseitigung abzubauen;
3.
die Wohnkosten für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, so zu gestalten, dass sie tragbar sind.