Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama
1§ 0↗RIS↗
Art. 31neu
ARTIKEL 31
Zusammenarbeit im Bereich der Investitionsförderung
a)
Förderung von Mechanismen für den Austausch und die Verbreitung von Informationen über Investitionsvorschriften und Investitionsmöglichkeiten;
b)
Schaffung günstiger rechtlicher Rahmenbedingungen für Investitionen in beiden Regionen, gegebenenfalls durch Abschluss bilateraler Investitionsförderungs- und Investitionsschutzabkommen zwischen den Mitgliedstaaten und den Zentralamerikanischen Ländern;
c)
vereinfachte Verwaltungsverfahren;
d)
Entwicklung von Mechanismen für joint ventures.