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Fassungsvergleich zu Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern××

Änderungen zwischen den Fassungen

Umsetzung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft verbrachten Kulturgütern (aufgehoben) 1
Art. 31 (ÜR)aufgehoben
in Kraft 01.01.2005 – 13.04.2016 · idF BGBl. I Nr. 112/2003 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 19/2016 Art. 31 (ÜR)↗RIS↗
Artikel XXXI
Justizverwaltungsmaßnahmen
(Anm.: Zu den §§ 10, 13, 14 und 24, BGBl. I Nr. 67/1998)
Mit Rücksicht auf dieses Bundesgesetz dürfen bereits von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an Verordnungen erlassen sowie sonstige organisatorische und personelle Maßnahmen getroffen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem 1. Jänner 2005 in Wirksamkeit gesetzt werden.