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Fassungsvergleich zu Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R) 1
Art. 31aneu
in Kraft ab 01.05.2016 · idF BGBl. III Nr. 55/2016 Art. 31a↗RIS↗
Artikel 31a
Vereinfachte Vorgangsweise
Die Justizbehörden beider Vertragsstaaten verkehren auch direkt, wenn es um die Übertragung der Strafverfolgung nach dem Europäischen Übereinkommen über die Übertragung der Strafverfolgung7 vom 15. Mai 1972 geht.
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7 Kundgemacht in BGBl. Nr. 250/1980.