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Norm
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
Fassungen
Art. 32 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
BGBl
Art. 32 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
Judikatur
Art. 32 EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
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§ 0↗
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Art. 32
neu
in Kraft ab 01.08.1993 · idF
BGBl. Nr. 478/1993
Art. 32↗
RIS↗
Artikel 32
Anhänge und Protokolle
Die Anhänge und Protokolle dieses Abkommens stellen einen integrierenden Bestandteil desselben dar. Der Gemeinsame Ausschuß kann eine Änderung der Anhänge sowie der Protokolle A und B beschließen.