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Fassungsvergleich zu Europäische Sozialcharta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Sozialcharta 1
Art. 32neu
in Kraft ab 28.11.1969 · idF BGBl. Nr. 460/1969 Art. 32↗RIS↗
Artikel 32
VERHÄLTNIS ZWISCHEN DER CHARTA UND DEM INNERSTAATLICHEN RECHT SOWIE DEN INTERNATIONALEN ABKOMMEN
Die Bestimmungen dieser Charta lassen geltende oder in Zukunft in Kraft tretende Bestimmungen des innerstaatlichen Rechtes oder zwei- und mehrseitige Verträge, Übereinkommen und Abkommen unberührt, die den geschützten Personen eine günstigere Behandlung einräumen.