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Fassungsvergleich zu Konvention der Meteorologischen Weltorganisation××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention der Meteorologischen Weltorganisation 1
Art. 32neu
in Kraft ab 29.03.1958 · idF BGBl. Nr. 64/1958 Art. 32↗RIS↗
TEIL XIX
RATIFIKATION UND BEITRITT
Artikel 32
Die vorliegende Konvention wird von den Signatarstaaten ratifiziert und die Ratifikationsurkunden werden bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt. Diese teilt jedem Signatarstaat und jedem beigetretenen Staat das Datum der Hinterlegung mit.