Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsgrenze Österreich – Italien (Grenzzeichen, Vermessung, Vermarkung) 1
Art. 32neu
in Kraft ab 01.09.2006 · idF BGBl. III Nr. 150/2006 Art. 32↗RIS↗
Artikel 32
Sofern im Grenzurkundenwerk (Anlagen 1 bis 4) Abweichungen von der bei In-Kraft-Treten dieses Vertrages geltenden Staatsgrenze festgestellt werden und diese Abweichungen nicht nach Artikel 24 Absatz 2 aufgeklärt werden können, werden die Vertragsstaaten Verhandlungen mit dem Ziel einer entsprechenden Änderung des Grenzurkundenwerkes aufnehmen.