Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 328neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 328↗RIS↗
Abschnitt IV.
Entscheidung von Streitigkeiten und Nachprüfung der Bestimmungen mit dauernder Geltung.
Artikel 328.
Streitfragen, die zwischen den beteiligten Mächten über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen im vorliegenden Teile des gegenwärtigen Vertrages entstehen, werden in der von dem Völkerbund vorgesehenen Weise geregelt.
Anmerkung
Gegenstandslos, zur Beilegung von Streitigkeiten siehe heute IGH-Statut, BGBl. Nr. 120/1956.