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Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 329neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 329↗RIS↗
Artikel 329.
Der Völkerbund kann jederzeit die Nachprüfung der vorstehenden Artikel, die sich auf ein dauerndes Verwaltungsverhältnis beziehen, anregen.
Anmerkung
Gegenstandslos