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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 329neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 329↗RIS↗
ARTIKEL 329
Die Zusammenarbeit auf bilateraler und europäischer Ebene stützt sich auf die folgenden Grundsätze:
a) Wahrung der Integrität und der Interessen der lokalen Gemeinschaften, insbesondere im ländlichen Raum, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Prioritäten im Bereich der lokalen Entwicklung,
b) Bedeutung des kulturellen Erbes und
c) positive Wechselwirkungen zwischen Tourismus und Umweltschutz.