Änderungen zwischen den Fassungen
Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen samt Fakultativprotokoll über die obligatorische Beilegung von Streitigkeiten
1§ 0↗RIS↗
Art. 33neu
Artikel 33
Unverletzlichkeit der konsularischen Archive und Schriftstücke
Die konsularischen Archive und Schriftstücke sind jederzeit unverletzlich, wo immer sie sich befinden.