Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 33neu
ABSCHNITT IV
Konsularische Aufgaben
Artikel 33
Aufgaben der Konsuln sind die Pflege freundschaftlicher Beziehungen, die Förderung der Entwicklung der kommerziellen, wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Beziehungen zwischen den Vertragsparteien, der Schutz der Rechte und Interessen des Entsendestaates sowie seiner Staatsangehörigen und die Erleichterung des Fremdenverkehrs.