Änderungen zwischen den Fassungen
Europäisches Übereinkommen über die Überwachung bedingt verurteilter oder entlassener Personen
1§ 0↗RIS↗
Art. 33neu
Titel VI
Schlußbestimmungen
Dieses Übereinkommen läßt die Bestimmungen über die Fremdenpolizei unberührt.