Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und Österreich über die Anwendung von Sicherheitskontrollen gemäß dem Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Atomwaffen
1§ 0↗RIS↗
Art. 33neu
Artikel 33.
Die Sicherheitskontrolle im Sinne dieses Abkommens erstreckt sich nicht auf Material im Bergbau oder in der Erzaufarbeitung.