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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4 1
Art. 33neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 33↗RIS↗
ARTIKEL 33
Streitbeilegung
Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren des Artikels 32, die zwischen den Zollbehörden, die um eine Prüfung ersucht haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Assoziationsausschuss vorzulegen.
Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind stets nach dem Recht des betreffenden Landes beizulegen.