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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Moldau 1
Art. 33neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 116/2016 Art. 33↗RIS↗
ARTIKEL 33
Die Vertragsparteien fördern die Einbeziehung aller relevanten Interessenträger einschließlich zivilgesellschaftlicher Organisationen und insbesondere der Sozialpartner in die Politikgestaltung und die politischen Reformen in der Republik Moldau und in die Zusammenarbeit der Vertragsparteien nach diesem Abkommen.