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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 33neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 33↗RIS↗
ABSCHNITT 4
BESONDERE BESTIMMUNGEN IN BEZUG AUF WAREN
ARTIKEL 33
Allgemeine Ausnahmen
Dieses Kapitel ist nicht dahingehend auszulegen, dass eine Vertragspartei daran gehindert wird, Maßnahmen im Einklang mit den Artikeln XX und XXI des GATT 1994 und den Anmerkungen zu ihrer Auslegung, die als Bestandteil in dieses Abkommen übernommen werden, zu beschließen oder durchzusetzen.