Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 33neu
ARTIKEL 33
Energie
a)
günstige Bedingungen für Investitionen insbesondere in Infrastrukturen und gleiche Wettbewerbsbedingungen für erneuerbare Energien zu schaffen;
b)
die Energieversorgung zu diversifizieren, um die Energiesicherheit zu erhöhen, und dabei neue, nachhaltige, innovative und erneuerbare Energieformen zu entwickeln und die Institutionalisierung geeigneter politischer Rahmen zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für erneuerbare Energie und deren Einbindung in die einschlägigen Politikbereiche zu unterstützen;
c)
konvergierende Energiestandards insbesondere für Biokraftstoffe und andere alternative Kraftstoffe, diesbezügliche Einrichtungen und Praktiken zu entwickeln;
d)
eine rationelle Energienutzung zu verwirklichen, indem die Energieeffizienz und –einsparung bei Erzeugung, Transport, Verteilung und Endverbrauch von Energie gefördert wird;
e)
den Technologietransfer zwischen den Unternehmen der Vertragsparteien zum Zweck der nachhaltigen Energieerzeugung und -nutzung zu fördern. Dies könnte durch geeignete Zusammenarbeit insbesondere in den Bereichen Energiewirtschaftsreformen, Energieressourcenentwicklung, nachgelagerte Einrichtungen und Biokraftstoffentwicklung geschehen;
f)
den Ausbau der Kapazitäten in allen unter diesen Artikel fallenden Bereichen zu verbessern und vorteilhafte und attraktive beiderseitige Investitionen mithilfe eines kohärenten Dialogs zu fördern, um im Einklang mit den internen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Vertragsparteien stabile, transparente, offene und diskriminierungsfreie Regeln für Investoren festzulegen und Verwaltungsverfahren zur Erleichterung von Investitionen zu ermitteln.