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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 330neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 330↗RIS↗
ARTIKEL 330
Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgende Themen:
a) Austausch von Informationen, bewährten Methoden, Erfahrungen und „Know-how“,
b) Pflege einer strategischen Partnerschaft zwischen öffentlichen, privaten und Gemeinschaftsinteressen, um die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten,
c) Förderung und Entwicklung von Tourismusströmen, -produkten, -märkten und -infrastrukturen sowie der Humanressourcen und institutionellen Strukturen im Tourismussektor,
d) Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik,
e) Tourismusausbildung und Kapazitätsausbau zur Verbesserung der Dienstleistungsstandards und
f) Entwicklung und Förderung eines von den lokalen Gemeinschaften getragenen Tourismus.