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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 332neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 332↗RIS↗
KAPITEL 10
LANDWIRTSCHAFT UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG
ARTIKEL 332
Die Vertragsparteien arbeiten bei der Förderung der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums zusammen, insbesondere durch eine fortschreitende Konvergenz der Politik und der Rechtsvorschriften.