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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegowina)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Bosnien und Herzegowina) 1
Art. 34neu
in Kraft ab 01.10.2001 · idF BGBl. III Nr. 229/2001 Art. 34↗RIS↗
Artikel 34
Streitbeilegung
Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sollen, soweit möglich, durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt werden.