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Fassungsvergleich zu Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten – 2. Protokoll 1
Art. 34neu
in Kraft ab 09.03.2004 · idF BGBl. III Nr. 113/2004 Art. 34↗RIS↗
Kapitel 8
Durchführung dieses Protokolls
Artikel 34
Schutzmächte
Dieses Protokoll wird unter Mitwirkung der Schutzmächte angewandt, die mit der Wahrnehmung der Interessen der an dem Konflikt beteiligten Parteien betraut sind.