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Fassungsvergleich zu Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs 1
Art. 34neu
in Kraft ab 14.12.2005 · idF BGBl. III Nr. 219/2005 Art. 34↗RIS↗
Artikel 34
Unterzeichnung
Dieses Übereinkommen liegt für alle Mitglieder der Weltgesundheitsorganisation, für alle Staaten, die nicht Mitglied der Weltgesundheitsorganisation, jedoch Mitglied der Vereinten Nationen sind, und für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration vom 16. Juni 2003 bis zum 22. Juni 2003 am Sitz der Weltgesundheitsorganisation in Genf und danach vom 30. Juni 2003 bis zum 29. Juni 2004 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.