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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen EG - Libanon - Protokoll 4 1
Art. 34neu
in Kraft ab 01.04.2006 · idF BGBl. III Nr. 112/2006 Art. 34↗RIS↗
ARTIKEL 34
Sanktionen
Sanktionen werden gegen denjenigen angewandt, der ein Schriftstück mit sachlich falschen Angaben anfertigt oder anfertigen lässt, um die Präferenzbehandlung für ein Erzeugnis zu erlangen.