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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 340neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 340↗RIS↗
ARTIKEL 340
Diese Zusammenarbeit umfasst unter anderem
a) Austausch von Informationen, bewährten Methoden und Erfahrungen sowie Weitergabe von maritimem Know-how unter anderem in Bezug auf innovative Technologien in maritimen Sektoren und Fragen der Meeresumwelt,
b) Austausch von Informationen und bewährten Methoden auf dem Gebiet der Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte, einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften, und
c) Intensivierung der Zusammenarbeit der Vertragsparteien in den zuständigen internationalen maritimen Gremien.