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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 345neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 345↗RIS↗
KAPITEL 13
VERBRAUCHERPOLITIK
ARTIKEL 345
Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um ein hohes Verbraucherschutzniveau zu gewährleisten und die Kompatibilität ihrer Verbraucherschutzsysteme zu erreichen.