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Fassungsvergleich zu Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Polizeiliche Zusammenarbeit und zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über Rechtshilfe in Strafsachen (Tschechische R) 1
Art. 34aneu
in Kraft ab 01.05.2016 · idF BGBl. III Nr. 55/2016 Art. 34a↗RIS↗
Artikel 34a
Evaluierungder Durchführung dieses Vertrags
Die Vertreter der Sicherheitsbehörden der Vertragsstaaten treffen im Bedarfsfall zum Zweck der Evaluierung der Durchführung dieses Vertrags zusammen.