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Fassungsvergleich zu Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Jugoslawien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (Jugoslawien) 1
Art. 35neu
in Kraft ab 01.01.1984 · idF BGBl. Nr. 547/1983 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
Dieser Vertrag findet auch auf gerichtliche Entscheidungen Anwendung, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages ergangen sind.