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Fassungsvergleich zu Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Errichtung der Multilateralen Investitions-Garantie Agentur (MIGA) 1
Art. 35neu
in Kraft ab 17.09.1997 · idF BGBl. III Nr. 181/1997 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
Beziehungen zu internationalen Organisationen
Die Agentur arbeitet im Rahmen der Bestimmungen dieses Übereinkommens mit den Vereinten Nationen und anderen zwischenstaatlichen Organisationen, die auf verwandten Gebieten besondere Aufgaben haben, insbesondere der Bank und der Internationalen Finanz-Corporation, zusammen.