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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über nukleare Sicherheit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über nukleare Sicherheit 1
Art. 35neu
in Kraft ab 24.11.1997 · idF BGBl. III Nr. 39/1998 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
Authentische Texte
Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Wortlaut gleichermaßen authentisch ist, wird beim Depositar hinterlegt; dieser übermittelt den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften.
ZU URKUND DESSEN haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Übereinkommen unterschrieben.
GESCHEHEN zu Wien am 20. September 1994.