Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die Regelung des Grenzüberganges der Eisenbahnen
1§ 0↗RIS↗
Art. 35neu
Artikel 35
Abgabenfreiheit für Vereinbarungen
Die auf Grund dieses Abkommens abzuschließenden Vereinbarungen genießen in beiden Vertragsstaaten Abgabenfreiheit.