Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten des Internationalen Strafgerichtshofs 1
Art. 35neu
in Kraft ab 22.07.2004 · idF BGBl. III Nr. 13/2005 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
In-Kraft-Treten
(1) Dieses Übereinkommen tritt dreißig Tage nach dem Datum der Hinterlegung der zehnten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär in Kraft.
(2) Für jeden Staat, der dieses Übereinkommen nach Hinterlegung der zehnten Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde ratifiziert, annimmt, genehmigt oder ihm beitritt, tritt das Übereinkommen am dreißigsten Tag nach Hinterlegung seiner Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde beim Generalsekretär in Kraft.