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Fassungsvergleich zu Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft 1
Art. 35neu
in Kraft ab 02.02.2006 · idF BGBl. III Nr. 98/2006 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35 – Verbindliche Wortlaute
Die Wortlaute dieses Vertrags in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache sind gleichermaßen verbindlich.