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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet (Schweiz) 1
Art. 35neu
in Kraft ab 01.08.2008 · idF BGBl. III Nr. 99/2008 Art. 35↗RIS↗
I)
Erledigung von Streitigkeiten
Artikel 35
Ergeben sich bei der Durchführung des Abkommens erhebliche Schwierigkeiten oder ändern sich die bei seinem Abschluss bestehenden Verhältnisse wesentlich, so werden die Vertragsstaaten auf Verlangen eines Vertragsstaates entsprechende Gespräche aufnehmen.