Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Montenegro) 1
Art. 35neu
in Kraft ab 01.06.2011 · idF BGBl. III Nr. 51/2011 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
Streitbeilegung
Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sollen durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt werden.