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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (Serbien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (Serbien) 1
Art. 35neu
in Kraft ab 01.12.2012 · idF BGBl. III Nr. 155/2012 Art. 35↗RIS↗
Artikel 35
Streitbeilegung
Streitigkeiten zwischen den Vertragsstaaten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens sollen durch die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten beigelegt werden.