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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 352neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 352↗RIS↗
ARTIKEL 352
Die Vertragsparteien fördern die soziale Verantwortung und Rechenschaftspflicht von Unternehmen und unterstützen ein verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln, beispielsweise gemäß verschiedenen internationalen Leitlinien zur sozialen Verantwortung von Unternehmen, insbesondere den OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen.