Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 35aneu
Artikel 35a
Steuersatzänderungen
1. Die zuständige österreichische Behörde informiert die zuständige liechtensteinische Behörde schriftlich über Steuersatzänderungen im österreichischen Recht, die die Zuwendungssteuer betreffen.
2. Artikel 19 Absatz 2 gilt sinngemäß.