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Norm
Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Fassungen
Art. 36 Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
BGBl
Art. 36 Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Judikatur
Art. 36 Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
Art. 36 Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
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Vertrag über den Beitritt zur Europäischen Union 2003 - Akte über die Bedingungen des Beitritts
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 36
neu
in Kraft ab 01.05.2004 · idF
BGBl. III Nr. 20/2004
Art. 36↗
RIS↗
ARTIKEL 36
Die in den Artikeln 29, 30, 34 und 35 genannten Beträge werden jährlich im Rahmen der technischen Anpassung nach Nummer 15 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 angepasst.