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Fassungsvergleich zu Europäische Sozialcharta (revidiert)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäische Sozialcharta (revidiert) 1
Art. 36neu
in Kraft ab 01.07.2011 · idF BGBl. III Nr. 112/2011 Art. 36↗RIS↗
Teil V
Artikel E - Diskriminierungsverbot
Der Genuss der in dieser Charta festgelegten Rechte muss ohne Unterscheidung insbesondere nach der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, der Gesundheit, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Geburt oder dem sonstigen Status gewährleistet sein.