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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 366neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 366↗RIS↗
ARTIKEL 366
Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien konzentriert sich auf folgende Bereiche:
a) Dialog über die audiovisuelle und der Medienpolitik,
b) Dialog in internationalen Foren (wie UNESCO und WTO) und
c) Zusammenarbeit im Bereich audiovisuelle Politik und Medien einschließlich Zusammenarbeit im Filmbereich.